Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar
Die Zuwendung muss eindeutig als Spende, bzw. als Fördermitgliedsbeitrag gekennzeichnet sein. Falls wir Ihren Beitrag im Lastschriftverfahren einziehen dürfen, ist diese Zweckbestimmung erkennbar sicher gestellt
Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300,- Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) reichen Sie den Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt ein.
Spenden über 300,- Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden
Einzelspender bekommen auf Wunsch von uns nach Eingang ihrer Spende eine Spendenquittung zugesandt. Spender mit einem regelmäßigen Spendenmodus erhalten im Januar des Folgejahres ihrer Spenden automatisch eine Sammel-Spendenbescheinigung – auf Wunsch stellen wir selbstverständlich auch Einzel-Spendenbescheinigungen aus
Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift anzugeben.