Ihr Tierschutz per Testament

Jedes Tier hat seine Geschichte. In Rumänien ist diese oft geprägt von großer Not. Ein Herz für Streuner e.V. macht sich genau für diese Tiere und ihre Bedürfnisse stark, um lebenswürdige Bedingungen für Hunde und Katzen zu schaffen.

Wir betreiben aktive Tierrettung von Fund- oder verletzten Tieren in Not. Um langfristig etwas an der Situation vor Ort  zu verändern und das Problem an der Wurzel zu packen, liegt unser Fokus in der Eindämmung der Population und der Aufklärungsarbeit vor Ort, z.B. durch Kastrations- und Aufklärungskampagnen.

Schreiben Sie Zukunft

Ihnen war es schon immer wichtig, denen eine Stimme zu geben, die selbst keine haben? Spuren zu hinterlassen? Etwas auf dieser Welt zu bewirken und Ihre Wertevorstellungen der nächsten Generation mitzugeben?

Geben Sie Ihre Werte weiter

Wer bleibende Werte schaffen möchte, hat die Möglichkeit, eine gemeinnützige Organisation wie Ein Herz für Streuner e.V. zu bedenken. Nur mit einem Testament oder Erbvertrag ist es möglich, den Nachlass nach den eigenen Wünschen zu gestalten.

Jetzt Entscheidungen für später treffen

Mit einem Testament für Ein Herz für Streuner e.V., führen Sie Ihr soziales Engagement für den Tierschutz dauerhaft fort. Wir nehmen diese Verantwortung sehr ernst und sorgen dafür, dass Ihre Spende in Übereinstimmung mit Ihren Vorstellungen und unseren Tierschutzzielen verwendet wird. Durch Ihre Unterstützung können wir unsere laufenden Projekte weiter ausbauen und noch mehr Tieren in Not helfen.

Die wichtigsten Fragen für Sie zusammen gefasst:

Mit einem gültigen Testament können Sie festlegen, was mit Ihrem Vermögen geschieht. Sie selbst können entscheiden, wie Sie Ihre Hinterlassenschaften verteilen und wen Sie womit bedenken möchten. Die Höhe oder Art des Vermögens spielt dabei keine Rolle.

Falls Sie kein Testament errichten wollen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein (§§1922 und folgende des BGB). Diese muss nicht zwingend Ihren persönlichen Vorlieben entsprechen. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt in einer bestimmten Reihenfolge Familienangehörige als Erben. Gibt es keine Angehörigen und keinen letzten Willen, erbt der Staat.

Die selbstbestimmte Entscheidung, die ein Testament ermöglicht, gibt vielen Menschen das gute Gefühl, alles im eigenen Sinne geregelt zu haben.

Grundsätzlich kann jeder Mensch ein Testament anfertigen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Dabei kommt ein Testament nicht nur für große Vermögen infrage, sondern für alle Menschen, die ihr Erbe geregelt wissen möchten. Zudem gibt ein Testament Ihnen die Möglichkeit, Ihre Werte und Vorstellungen von einer gerechten Verteilung zum Ausdruck zu bringen.

Das Testament muss eigenhändig handschriftlich verfasst werden und mit Unterschrift sowie Ort und Datum des Tages der Niederschrift versehen sein. Auch muss mit der Überschrift „Mein Testament“ oder „Mein letzter Wille“ eindeutig gemacht werden, dass es sich um ein Testament handelt. Sie können es an jedem beliebigen Ort aufbewahren: etwa zuhause, in einem Bankschließfach oder bei einem Nachlassgericht.

Wenn Sie bei einem Amtsgericht eine letztwillige Verfügung hinterlegen, informiert das Amtsgericht das Standesamt Ihres Geburtsortes. Dort wird ein entsprechender Vermerk in die Personenstandskartei aufgenommen. Dies ist die sicherste Variante, dass ihr Wille auch tatsächlich nicht übergangen werden kann.

Alternativ zu einem handschriftlichen Testament, können Sie ihr Testament auch notariell beurkunden lassen. Hier fallen aber Kosten an, die gesetzlich geregelt sind.

Neben Verwandtschaft, Nahestehenden und (Ehe)Partnern können Sie auch Vereine, Stiftungen und Einrichtungen bedenken, etwa eine gemeinnützige Organisation wie Ein Herz für Streuner e.V. Diese können Sie abhängig von Ihren Wünschen und Ihrer persönlichen Lebenssituation als Allein-, Mit- oder Schlusserben einsetzen. Gesetzlichen Pflichtanteile können Sie nicht außer Kraft setzen, aber viele weitere, für Sie wichtige Regelungen treffen.

Möchten Sie sichergehen, dass Ihr letzter Wille in Ihrem Sinne umgesetzt wird, können Sie im Testament einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Das sollte eine Person sein, der Sie uneingeschränkt vertrauen, zum Beispiel ein Rechtsanwalt. Seine Aufgabe ist es, den Nachlass in Ihrem Sinne abzuwickeln.

Es ist ein Unterschied, ob im Testament von einem „Erbe“ oder einem „Vermächtnis“ die Rede ist. Beim Erbe übernimmt der oder die Erbende alle Rechten und Pflichten. Dazu gehört das gesamte Vermögen, aber auch die Haustiere der verstorbenen Person. Daher ist es für Hunde- und Katzenbesitzer eine gute Lösung, einen Tierschutzverein wie Ein Herz für Streuner e.V. als Erben einzusetzen, da dann auch die Haustiere versorgt sind. Wenn mehrere Erben benannt werden, handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, die sich in allen Entscheidungen einvernehmlich abstimmen muss.

Ein Vermächtnis ist ein Bestandteil des Erbes, das an eine benannte Person ausgezahlt wird. Damit ist es ebenfalls eine gute Möglichkeit, eine gemeinnützige Organisation zu bedenken, ohne sie direkt als Erben einzusetzen.

Ja, als gemeinnützige Organisation ist Ein Herz für Streuner e.V. von jeglicher Erbschaftssteuer befreit. Der Staat würdigt gesellschaftliches Engagement. So kommt der gesamte Wert des Vermögens ohne steuerliche Abzüge den Tieren zugute.

Sie haben Fragen?

Daniel Avanzato ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Spenden und Testament.

daniel.avanzato@einherzfuerstreuner.de

Gerne rufe ich Sie bei Fragen an.
Teilen Sie mir dafür Ihre Telefonnummer einfach per E-Mail mit. Ich freue mich, von Ihnen zu hören.

Wir sagen vorab DANKE im Namen der Tiere für Ihre Unterstützung!