Verantwortungsvolles Handeln
Die Vermittlungsarbeit ist ein wichtiger, aber auch schwieriger Bestandteil unserer Tierschutzarbeit. Unser Anspruch ist, die richtigen Entscheidungen für Mensch und Tier zu treffen.
10 Jahre Erfahrung
In den zehn Jahren Vereinsbestehen haben wir viele Erfahrungen gesammelt und darauf basierend diese Vermittlungsvorgaben entwickelt, die unsere Entscheidungen lenken.
Das Tier im Fokus
Uns ist wichtig, dass die Tiere für den Rest ihres Lebens Sicherheit, Fürsorge, liebevolle Erziehung und Umgang erfahren. Dabei gehen wir keine Kompromisse ein.
Wir vermitteln grundsätzlich nicht in Zwingerhaltung oder reine Außenhaltung.
Die Abwesenheitszeiten der neuen Besitzer müssen dem jeweiligen Hund entsprechend. Welpen im ersten Lebensjahr sollten so wenig wie möglich alleine sein, und auf keinen Fall regelmäßig. Die Abwesenheitszeit bei erwachsenen Hunden darf maximal bei 4-5 Stunden am Tag liegen.
Aufnahme eines Zweit- oder Dritthundes: Vorhandene Ersthunde sollten verträglich sein. Außerdem sollte es immer die Möglichkeit geben, die Hunde für die erste Zeit gut separieren zu können – im Zweifel auch über einen längeren Zeitraum.
Eine Adoption/Pflegestelle von zwei Hunden zum gleichen Termin/Zeitpunkt, bedarf einer gründlichen Prüfung und wird in der Regel von uns nicht befürwortet. Eine Übergangszeit sowie Eingewöhnungszeit von mind. 2-3 Monaten ist die reguläre Vorgabe, bis ein 2. Hund nachkommen sollte.
Sollten Katzen oder Kleintiere im Haushalt leben, braucht es auch hier die Möglichkeit, die Tiere gut trennen zu können – im Zweifel auch über Wochen oder Monate.
Bewerber:Innen für einen Welpen sollten nicht älter als 65 Jahre sein. Für einen älteren Hund sollte ein sehr verlässliches Back-Up vorhanden sein, wer den Hund im Notfall versorgt – wobei dies natürlich auch bei alleinstehenden Menschen der Fall ist.
Kinder sollten mind. 6 Jahre alt sein und den verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden kennen. An Familien mit Kindern unter 12 Jahren vermitteln wir nur an hundeefahrene Besitzer.*
Für einen Hund, der direkt aus dem Ausland einreist, sind Wohngemeinschaften ggf. eine ganz besondere Herausforderung, entsprechend werden solche Anfragen unter verschiedenen Aspekten geprüft.
Eine Vermittlung nach Österreich ist aufgrund des dort herrschenden Tierschutzgesetzes nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.
Kupierte Hunde (Ohren und Rute) dürfen gesetzlich nicht in die Schweiz und nicht nach Österreich einreisen. Listenhunde der Kategorie 1 dürfen nicht nach Deutschland einreisen.
Zur Absicherung muss jeder Hund die ersten 6 Wochen einen GPS Tracker tragen. Entweder einen eigenen oder als Leihgerät von der Firma Trackdog, www.trackdog-gps.de
Zu streng? Hauptsache gerettet?
Es mag sein, dass Ihnen die eine oder andere Vorgabe sehr streng vorkommen mag. So will man doch einen Hund aus schlimmen Bedingungen retten. Aber „Hauptsache raus“ ist keine gute Entscheidungsgrundlage. Die vielen Jahre im Tierschutz und die vielen tausenden Vermittlungen haben uns gelehrt, worauf wir besonders zu achten haben. Auch, wenn das für einen Außenstehenden vielleicht nicht so einfach nachzuvollziehen ist, so haben wir gute Gründe. Und wenn eine Anfrage für den einen Hund nicht passend ist, dann wollen wir dem Tier auch nicht die Möglichkeit für ein besseres Match nehmen. Denn unsere Entscheidungen sind für den Rest des Lebens des Hundes.
JETZT SPENDEN
Alleine erreichen wir nur sehr wenig – gemeinsam können wir Rumänien zu einem besseren Ort für Tiere machen. Ihre Spende findet sofortigen Einsatz, um Tieren zu helfen. Gutes und ausreichendes Futter, medizinische Versorgung, Verbesserung der Lebensbedingungen vor Ort, Aufklärung und Kastrationen für die Verhinderung von zukünftigem Tierleid.
Helfen Sie uns, zu helfen!