Unsere Vermittlungsvoraussetzungen
Diese sind nicht willkürlich getroffen, sondern beruhen auf langjähriger Vermittlungs-Erfahrung.
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Wir vermitteln grundsätzlich nicht in Zwingerhaltung oder reine Außenhaltung. Außerdem lehnen wir aversive Erziehungsmethoden ab.
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Die Abwesenheitszeiten der neuen Besitzer müssen dem jeweiligen Hund entsprechend. Welpen im ersten Lebensjahr sollten so wenig wie möglich alleine sein, und auf keinen Fall regelmäßig. Die Abwesenheitszeit bei erwachsenen Hunden darf maximal bei 4-5 Stunden am Tag liegen.
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Aufnahme eines Zweit- oder Dritthundes: Vorhandene Ersthunde sollten absolut verträglich sein. Außerdem sollte es immer die Möglichkeit geben, die Hunde für die erste Zeit gut separieren zu können – im Zweifel auch über einen längeren Zeitraum.
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Eine Adoption/Pflegestelle von zwei Hunden zum gleichen Termin/Zeitpunkt, bedarf einer gründlichen Prüfung und wird in der Regel von uns nicht befürwortet. Eine Übergangszeit sowie Eingewöhnungszeit von mind. 2-3 Monaten ist die reguläre Vorgabe, bis ein 2. Hund nachkommen sollte.
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Sollten Katzen oder Kleintiere im Haushalt leben, braucht es auch hier die Möglichkeit, die Tiere gut trennen zu können – im Zweifel auch über Wochen oder Monate.
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Bewerber:innen für einen Welpen sollten nicht älter als 65 Jahre sein. Für einen älteren Hund sollte ein sehr verlässliches Back-Up vorhanden sein, wer den Hund im Notfall versorgt – wobei dies natürlich auch bei alleinstehenden Menschen der Fall ist.
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Kinder sollten mind. 6 Jahre alt sein und den verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden kennen. An Familien mit Kindern unter 12 Jahren vermitteln wir nur an hundeefahrene Besitzerinnen und Besitzer.*
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Für einen Hund, der direkt aus dem Ausland einreist, sind Wohngemeinschaften ggf. eine ganz besondere Herausforderung, entsprechend werden solche Anfragen unter verschiedenen Aspekten geprüft.
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Eine Vermittlung nach Österreich ist aufgrund des dort herrschenden Tierschutzgesetzes nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.
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Kupierte Hunde (Ohren und Rute) dürfen vom Gesetz her nicht in die Schweiz und nicht nach Österreich einreisen. Listenhunde der Kategorie 1 dürfen nicht nach Deutschland einreisen.
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Zur Absicherung muss jeder Hund die ersten 6 Wochen einen GPS Tracker tragen. Entweder einen eigenen oder als Leihgerät von der Firma Trackdog, www.trackdog-gps.de
Bei Fragen können Sie uns selbstverständlich unter kontakt@einherzfuerstreuner.de oder über das Kontaktformular kontaktieren.
Ihr Ein Herz für Streuner e.V. Team
*Das Thema kleine Kinder ist leider ein sehr emotionales Thema und wir können verstehen, wenn hier viele Meinungen aufeinandertreffen. Wir als Verein tragen aber die volle Verantwortung für unsere Hunde und müssen in ihrem Sinne entscheiden. In den letzten Jahren sind die meisten Hunde aufgrund von Missverständnissen mit kleinen Kindern wieder abgegeben worden. Die Rückgabequote liegt bei ca. 20%. In der Regel haben sie nur geknurrt, um zu zeigen, dass sie noch Platz, Abstand oder Ruhe brauchen. Aber dieses Verhalten wird oft fehlinterpretiert. Da die Hunde dann oft durch viele Hände wandern, bis sie endlich ihren Platz gefunden haben, haben wir kürzlich entschieden, nicht mehr an Kinder unter 6 Jahren zu vermitteln. Die Rückläufer bedeuten Stress pur für die Hunde und kosten uns als Verein sehr viel Nerven, Zeit und Geld für Pensionen oder sonstige Unterbringungen. Es gibt sicher Ausnahmen, die verantwortungsvoll mit den Hunden und Kindern umgehen. Aber leider können wir das nicht herausfiltern, da wir Sie nicht persönlich kennen und auch leider nicht immer persönlich kennenlernen können. Da unsere Hunde in der Regel direkt aus den überfüllten Sheltern reisen, können wir vor Ort keine verlässlichen Tests machen, wie Hunde auf kleine Kinder reagieren. In der Regel sind sie anfangs aber eher verunsichert von schnellen Bewegungen und lauten Situationen. Um dort keine Gefahr für Kind und Hund entstehen zu lassen, mussten wir unsere Entscheidungen hier erneut überdenken und anpassen.